EU verstärkt außergerichtliche Streitbeilegung

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Das EU-Parlament hat die neuen Gesetze zur alternativen Streitbeilegung (ADR – Alternative Dispute Resolution) und Onlinestreitbeilegung (ODR – Online Dispute Resolution) verabschiedet.

Die EU-Kommission will Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern in der EU zukünftig schneller, einfacher und kostengünstiger durch außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren bzw. ohne gerichtliche Hilfe lösen. Viele EU-Länder haben bereits ADR-Verfahren, allerdings fehlen gemeinsame Normen.

Zielsetzung ist, für alle vertraglichen Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern außergerichtliche Streitbeilegungsstellen (sog. AS-Stellen) für alle Branchen der Wirtschaft zu schaffen. EU-Verbrauchern sollen auf diese Weise außergerichtliche ...

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Mediation zeitigt gute Erfolge

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Ergebnis der Finanztest-Umfrage attestiert der Mediation gutes Funktionieren.

Ungefähr zwei Drittel der 170 Umfrage­-Teilnehmer, die schon einmal eine Mediation gemacht haben, waren mit dem Ergebnis zufrieden oder sogar sehr zufrieden. In immerhin 98 Fällen (57%) hatten die Konflikt­parteien am Ende eine verbindliche Vereinbarung unterzeichnet. Nur in 29 Fällen entspann sich doch noch ein Rechts­streit.

Nimmt man dies als Maßstab, so werden in 57% der Mediationsfälle nachhaltig gütlich durch schriftliche Vereinbarung beigelegt. Diese außerordentlich hohe Quote belegt die Effektivität der Mediation als Mittel ...

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Warum Mediation in vielen Konfliktfällen zu besseren Ergebnissen führt

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Mediation führt in den hierfür geeigneten Fällen zu interessengerechteren, schnelleren und kosteneffizienteren Lösungen als eine meist langwierige gerichtliche Auseinandersetzung. Die Durchführung einer Mediation sollte daher grundsätzlich stets im Vorfeld erwogen werden. Nachfolgend sollen die wesentlichen Gründe für die Durchführung eines Mediationsverfahrens knapp dargestellt werden.

Mediation ist

> interessengerecht
Mediation geht über die im Vordergrund stehenden Konfliktpunkte hinaus und orientiert sich an den relevanten Gemeinsamkeiten der Parteien und deren eigentlichen Zielen. Diese Leistung kann eine gerichtliche Lösung i.d.R. nicht erbringen, da diese grundsätzlich ...

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