In kaum einem Rechtsbereich kommt es regelmäßig zu solch dramatischen und hochemotional aufgeladenen Situationen wie im Erbrecht. „Bei Geld hört die Freundschaft auf“, heißt es. Und ab gewissen Beträgen gilt das auch für die Familie.
Beim Erben geht es allerdings fast immer auch um elementare Gefühle wie gekränkten Stolz, verletzte Eitelkeit, Neid, Eifersucht, Liebe, Hass und Leidenschaft. Darüber hinaus spielen Macht und Überlegenheit sowie reale oder vermutete Intrigen eine Rolle. In einigen Fällen werden sogar Verbrechen begangen wie z.B. Betrug oder Erpressung.
Jedenfalls gibt es in kaum einem juristischen Themengebiet so viele Streitereien und böses Blut wie beim Erbrecht – und das innerhalb der eigenen Verwandtschaft.
Diese Vielfalt der Komponenten sowie die Tatsache, dass dieses Recht des Vererbens und Erbens für Laien ein „Buch mit sieben Siegeln“ darstellt, verlangt nach einem sensibel sowie professionell agierenden Anwalt für Erbrecht.
Wir als Ihre Berater passen unsere Handlungsweise optimal der jeweiligen Situation an und sorgen dafür, dass Sie im Vorfeld beim Vererben alles richtig machen bzw. beim Erben zu Ihrem Recht kommen.

Gesetzliche Erbfolge

Die gesetzliche Erbfolge stellt die Basis im Erbrecht dar. Sie bestimmt die Nachlassnehmer und Erbanteile, wenn Ihr Verwandter weder ein Testament noch einen Erbvertrag aufgesetzt hat. Es werden allerdings nicht alle Angehörigen der verstorbenen Person bei der gesetzlichen Erbfolge berücksichtigt.
Zu den Erben 1. Ordnung zählen Kinder und Enkel; gibt es keine, kommen Erben 2. Ordnung zum Zug, also beispielsweise die Eltern oder Geschwister. Gibt es keine Erben 2. Ordnung, kommen Großeltern als Erben 3. Ordnung an der Reihe.
Doch nicht immer ist es so „einfach“ – stammen Sie beispielsweise aus einer besonders weitverzweigten Familie mit Dutzenden Verwandten, benötigen Sie den Rat eines Experten für Fragen des Erbrechts, um zu erfahren, was Ihnen zusteht.

Ehegattenerbrecht

Als Ehegatten bzw. eingetragener Ehepartner zählen Sie nicht zu den Verwandten der verstorbenen Person, Ihr Anspruch beruht daher auf besonderen Regelungen. Ihr Anteil als Witwe oder Witwer am Nachlass hängt laut Erbrecht im Großen und Ganzen von der Anzahl der Angehörigen aller drei Ordnungen und ihrem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser bzw. zur Erblasserin ab. Außerdem entscheidend ist Ihr ehelicher Güterstand mit dem Ehegatten oder eingetragenem Ehepartner.
Wir als Ihre Berater für Erbrecht sagen Ihnen, was Sie beim Vererben und Erben beachten müssen. Er vertritt außerdem Ihre Rechte, wenn Sie mit den Verwandten der verstorbenen Person in Streit geraten und um den Ihnen zustehenden Geldbetrag kämpfen müssen.

Testament

Wenn Sie beim Nachlass unmissverständlich für klare Verhältnisse sorgen wollen, sollten Sie unbedingt frühzeitig ein Testament aufsetzen. Achtung: Das Erbrecht ist sehr kompliziert und für Laien nicht leicht verständlich.
Die Unterstützung eines Anwalts für Erbrecht ist daher für Nichtprofis unerlässlich, damit beim Aufsetzen des Schriftstücks keine Fehler gemacht werden. Wir als Ihre Experten für Fragen des Erbrechts sorgen dafür, dass Ihr Testament wasserdicht ist und juristisch zu 100 Prozent hält. Nur so können Sie verhindern, dass sich Ihre Angehörigen später um Ihren Nachlass streiten.

Berliner Testament

Das Berliner Testament stellt eine erprobte Form des Ehegattentestaments dar. Es funktioniert folgenderweise: Die beiden Ehegatten setzen sich wechselseitig als Erbberechtigte ein, die gemeinsamen Kinder werden zu Schlusserben. Bei diesem speziellen Testament gibt es Vorteile und Nachteile, beispielsweise zieht die „Enterbung“ der Kinder berechtigte Ansprüche auf den Pflichtteil nach sich.
Als Ihre Berater in Sachen Erbrecht beantworten wir alle Ihre Fragen zum Berliner Testament und zeigen Ihnen außerdem auf, ob und welche Alternativen dafür in Ihrer persönlichen Familiensituation existieren.

Erbvertrag

Beim Erbvertrag handelt es sich um eine sinnvolle Alternative zum herkömmlichen Testament, die sich in erster Linie für den Generationswechsel in Unternehmerfamilien eignet. Sie können in einem Erbvertrag ebenfalls alle Fragen Ihres Nachlasses regeln: Welche Personen sollen als Ihre Erben eingesetzt werden? Welche Auflagen haben diese Erben zu erfüllen? Der Unterschied zum Testament besteht grundsätzlich darin, dass der Erbvertrag mit Ihren Familienmitgliedern in gegenseitiger Übereinkunft abgeschlossen wird. In einigen Fällen ist dann allerdings auch ein Verzicht mancher Personen auf den sonst üblichen Pflichtteil notwendig. Das sollten Sie vorher bedenken, damit es nicht zu Streitereien beispielsweise unter Ihren Kindern kommt. Ein Erbvertrag will allerdings gut durchdacht sein, denn er ist rechtsverbindlich. Sie dürfen ihn später nicht einfach ohne Einverständnis des von Ihnen eingesetzten Erbens ändern.

Vermächtnis

Verspüren Sie den Wunsch, neben Ihrem Vermögen unter Umständen spezielle Erinnerungsstücke ausgewählten Menschen zu schenken, dann müssen sie das gesondert regeln – mit einem Vermächtnis im Erbvertrag oder Testament.
Damit diese ganz besonderen Gegenstände nicht zuletzt doch noch in die Erbmasse einfließen und an Personen geraten, die sie nicht zu schätzen wissen oder nichts damit anfangen können, sollten Sie diese Angelegenheit vorsorglich genau klären. Wir als Experten für Erbrecht unterstützt Sie bei der korrekten Formulierung eines Vermächtnisses, damit dieses juristisch Bestand hat. Wir vertreten Sie aber auch als Vermächtnisnehmer im Konfliktfall mit den Erben, wenn diese Ihnen das hinterlassene Geschenk vom Erblasser bzw. der Erblasserin nicht gönnen.

Pflichtteil

Vom Erbe einer verstorbenen Person ausgeschlossene Nachkommen haben einen gesetzlich geregelten Anspruch auf ihren Pflichtteil. Dieser lässt sich nur in Ausnahmefällen verweigern, beispielsweise wenn der Nachlassnehmer bzw. die Nachlassnehmerin grobe Verfehlungen begangen hat, etwa ein schweres Verbrechen. Ein Zerwürfnis beispielsweise reicht als Begründung nicht aus.
Wir als Experten in Sachen Erbrecht sorgen dafür, dass Sie in Ihrem Testament keinen Pflichtteil-Anspruch übersehen oder diesen falsch bewerten. Wurden Sie zu Unrecht enterbt, unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Ziel ist jedoch immer, bereits im Vorfeld einen nervenaufreibenden Erbstreit zu vermeiden.

Ergänzungspflichtteil

Etwa 65 Prozent des Vermögens einer Person werden noch zu dessen Lebzeiten durch Schenkung an diverse Personen übertragen. Entsprechend häufig stellt sich daher die Frage nach einem Ergänzungspflichtteil, der als Ausgleich eingesetzt wird. Damit erschwert das Erbrecht die Aushebelung des Pflichtteils. Es ist daher nicht möglich, dass etwa Ihr Vater sein Hab und Gut vor seinem Tod zum Beispiel dem Krankenpfleger schenkt, damit Sie als sein „undankbares Kind“ nichts erben.
Ihr Anwalt für Erbrecht hilft Ihnen bei der Durchsetzung von Ansprüchen auf Ergänzungspflichtteil, wenn es zu Lebzeiten Ihres Angehörigen zu Schenkungen an nicht Erbberechtige kam.

Anrechnung von Schenkungen

Nach der Testamentseröffnung eines Verwandten kommt es innerhalb einer Familie oft auch deshalb zum Konflikt, weil der Erblasser bzw. die Erblasserin zu Lebzeiten einem seiner Nachkommen finanziell ausgeholfen hat – etwa weil der ein Geschäft eröffnen wollte. Die verstorbene Person hat dabei jedoch womöglich auf die Regelung, wie diese Schenkung nach seinem Tod angerechnet werden soll, vergessen, weshalb Sie nun leer ausgehen oder nur einen unangemessen kleinen Teil des Vermögens erben sollen.
Wir als Ihre Berater in Sachen Erbrecht klären mit Ihnen die Frage der juristisch korrekten Anrechnung von Schenkungen auf die Pflichtteile. Ebenso helfen wir Ihnen, wenn Sie sich übergangen fühlen, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.

Testamentsauslegung

Bei rund 70 Prozent aller verfassten Testamente handelt es sich um so genannte Laientestamente. Diese sind, wie die Praxis zeigt, in dem meisten Fällen unklar formuliert oder unvollständig und daher häufig nicht rechtswirksam. Und damit ist der Familienstreit vorprogrammiert, da sich die Frage stellt: Wie lässt sich das Schreiben auslegen? Und noch ein Problem kann auftauchen: Welches Testament zählt, wenn die verstorbene Person mehrere davon aufgesetzt hat?
Für mehr Klarheit bereits beim Verfassen des Nachlassschreibens sorgen wir als Experten für Erbrecht, damit das Testament wasserdicht ist und jeder nach Ihrem Ableben auch tatsächlich das bekommt, was er verdient.

Erbquoten

Bei der Erbquote handelt es sich um den Anteil am Nachlass, den Ihre Angehörige nach Ihrem Ableben erhalten. Wie hoch diese Quote ausfällt, hängt von der Familienkonstellation ab. Hierfür sind einige Fragen zu klären: Sind Sie verheiratet? Haben Sie Kinder? Ausschlaggebend ist zusätzlich Ihr Testament.
Ihr Anwalt für Erbrecht beherrscht die Regeln der Erbfolge und kann für jede denkbare Konstellation die exakte Erbquote für alle Beteiligten errechnen. Natürlich gibt er Ihnen als Nachlassnehmer bzw. Nachlassnehmerin auch klar und deutlich zu verstehen, wenn Sie keinen Anteil am Erbe haben. Wurden Sie von Familienmitgliedern darum betrogen, kämpft er für Sie und den Ihnen zustehenden Geldbetrag.

Erbausgleichung

Die Erbausgleichung zählt zur hohen Mathematik in Sachen Erbrecht und spielt in der Praxis der Erbfolge eine außerordentlich wichtige Rolle. Ausgangspunkt für die Erbausgleichung ist eine Schenkung noch zu Lebzeiten an ein Familienmitglied. Im Nachlassfall geht es dann darum, inwieweit diese Schenkung zwischen Ihren Nachkommen ausglichen wird. In manchen Fällen verschieben sich dadurch die Erbquoten deutlich. Unter Umständen könnte einer Ihrer gesetzlichen Erben sogar ganz leer ausgehen, obwohl ihm eine Erbquote von beispielsweise einem Drittel zusteht.
Wir als Ihre Berater für Erbrecht beherrschen die hohe Mathematik der Erbausgleichung und können sie zu Ihrem Vorteil einsetzen.

Erbauseinandersetzung

Die Erbauseinandersetzung wird in vielen Familien zur echten Herausforderung und verlangt jede Menge taktisches Verhandlungsgeschick. Dabei sind alle Beteiligten zu einer Einigung gezwungen, da sonst eine Erbteilungsklage inklusive möglicher Teilungsversteigerung von Immobilien- und Grundbesitz erfolgt.
Wir als Experten für Erbrecht verfügen neben dem notwendigen Fachwissen auch über ausreichend Durchsetzungsvermögen und Fingerspitzengefühl, um Ihre Interessen in einer Erbauseinandersetzung erfolgreich zu vertreten.

Grundbesitz, Arztpraxis, Unternehmen

Die Übertragung von Grundbesitz, Arztpraxen oder Unternehmen bzw. Firmenvermögen wird bei einer Nachfolgeregelung oft zum Problem. Die Vermögensbewertung erfolgt in so einem Fall durch kompetente Sachverständige.
Ihr Anwalt für Erbrecht sorgt dafür, dass bei Pflichtteilsstreitigkeiten die Veräußerung von Grundbesitz, Arztpraxen oder Unternehmen mit einer fachlich fundierten sowie geschickten Verhandlungsführung vermieden werden kann.

Testamentsvollstreckung

Was passiert, wenn sich Ihre Erben nicht an Ihren letzten Willen halten wollen? Das müssen sie, wenn Sie einen versierten Experten für Erbrecht mit der Testamentsvollstreckung betraut haben, der dafür sorgt, dass Ihr Erbvertrag oder Testament auch nach Ihren Vorstellungen umgesetzt wird. In dieser Rolle verteidigen wir aber ebenso die Ansprüche Ihrer Nachkommen gegen andere böswillige und geizige Familienangehörige.

Nachfolgeplanung und vorzeitige Erbfolge

Testamente und Vollmachten zählen zu den wichtigsten Instrumenten einer sinnvollen und gut durchdachten Altersvorsorge und Erbschaftsplanung. Allerdings will auch die vorzeitige Erbfolge gut überlegt und vor allem rechtlich haltbar sein. Dabei übertragen Sie Vermögen, etwa in Form einer Immobilie, schon zu Lebzeiten an Ihre Nachkommen.
Bei diesem Vorgang sollten Sie sich fachkundig von einem Anwalt für Erbrecht beraten lassen, damit Sie wissen, wie Sie Ihre eigenen Interessen mit Wohnrechten und Rückfallklauseln juristisch wasserdicht absichern können. Wichtig ist außerdem, dass die vorzeitige Erbfolge auf das Testament abgestimmt und an Pflichtteilsverzichte und Eheverträge sowie an Erbschaft- und Schenkungssteuer gedacht wird.

Erbschaftsteuer und Schenkungssteuer

Bei einer Schenkung muss immer auch die Schenkungssteuer miteinkalkuliert werden. Wenn Sie Ihren Erben den Zugriff des Fiskus auf die Erbschaft ersparen möchten, sollten Sie sich rechtzeitig Gedanken über die sinnvollste Art der Vermögensübertragung machen.
Wir als Experten für Erbrecht beraten Sie zuverlässig und erarbeiten mit Ihnen maßgeschneiderte Lösungen, damit Sie Ihr Vermögen steueroptimal an Ihre Nachkommen übertragen können. Selbstverständlich arbeiten wir dabei im Bedarfsfall gerne mit Ihrem Steuerberater oder Vermögensberater zusammen.

 

Gerne stehen wir Ihnen für eine kostenlose Erstbesprechung zur Verfügung.