Sind Sie vom Insolvenzverwalter mit Anfechtungsansprüchen konfrontiert worden?

Insolvenzanfechtungen bzw. Anfechtungen durch Insolvenzverwalter kommen häufig im Anschluß an eröffnete Insolvenzverfahren häufig vor.

Zunächst fordert Sie ein in der Regel unbekannter Insolvenzverwalter zur Zahlung eines oftmals sehr hohen Betrages auf und droht ansonsten mit einer Klageerhebung.

Für viele ist eine solche Insolvenzanfechtung nicht nachvollziehbar. Eigentlich hat man sich doch nichts vorzuwerfen. Und so richtig verständlich sind die Gründe für die Forderung des Insolvenzverwalters auch nicht.

Tatsache ist: Der Insolvenzverwalter hat die gesetzlich eingeräumte Möglichkeit, in der Vergangenheit liegende Rechtsgeschäfte eines insolventen Schuldners (Unternehmen, Unternehmer, Privatperson) anzufechten. In solchen Fällen kann der Insolvenzverwalter bereits vereinnahmte oder vollstreckte Beträge zur Insolvenzmasse zurückfordern. Dies gilt beispielsweise, wenn durch Zahlungen oder Schenkungen vor Insolvenzeröffnung andere Gläubiger des insolventen Unternehmens benachteiligt wurden und der begünstigte Unternehmer Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners hatte (was zum Teil sogar gesetzlich vermutet wird).

Der Betroffene kann sich gegen solche Ansprüche alleine kaum wehren, da ihm als Begünstigten immer unterstellt wird, er habe von der Krise des Schuldners gewusst. Es genügt bereits, Ratenzahlungen entgegen genommen zu haben, obwohl dies anfänglich nicht vereinbart war. Zudem hat die Rechtsprechung in den vergangenen Jahren die Anfechtbarkeit von Zahlungen immer weiter ausgeweitet, was eine Verteidigung gegen solche Anfechtungen erschwert.

Entsprechend kommt es bei der Verteidigung gegen solche Ansprüche auf solide Kenntnisse in Recht und Rechtsprechung sowie Erfahrung im Umgang mit Insolvenzverwaltern an. Mit einer fachkundigen Unterstützung und Vertretung ist in aller Regel eine effektive Abwehr bzw. zumindest eine signifikante Reduktion der Ansprüche möglich. Die maßgeblichen Vorschriften haben einen weiten Auslegungsspielraum, der interessengerecht nutzbar ist. Auch ist die Rechtsprechung bei Insolvenzanfechtung dynamisch, so dass es immer wieder neue Spielräume gibt.

Zudem machen auch Insolvenzverwalter stets eine Kosten-Nutzen-Abwägung, ob und mit welchem Aufwand sie ihre Anfechtungsansprüche verfolgen wollen. Dies jeweils unter dem Gesichtspunkt, dass der Verwalter seinerseits den Gläubigern und dem Insolvenzgericht zur Rechenschaft verpflichtet ist und daher nicht ohne nachvollziehbare Gründe von der Geltendmachung von Forderungen absehen darf. Dementsprechend sind Insolvenzverwalter bei konstruktiver Zusammenarbeit oft genug außergerichtlich gesprächsbereit und zu Zugeständnissen bereit, wenn man den richtigen Ton trifft und die nötigen Branchenkenntnisse hat.

Die meisten Betroffenen haben diese Aspekte in der Regel nicht vor Augen und keine Kenntnisse im Umgang mit solchen Fällen. Viele verdrängen die Situation daher und/oder lassen es lieber auf eine Klage ankommen, obwohl Vergleichsgespräche häufig der sinnvollere und deutlich günstigere Weg sind, da sich im Gespräch stets gangbare Optionen auftun, die ansonsten gar oder erst im Rechtsstreit sichtbar würden.

Wir unterstützen und vertreten Sie kompetent und erfahren bei der Prüfung etwaiger Anfechtungsansprüche und der Verteidigung gegenüber bzw. Verhandlung mit dem Insolvenzverwalter, damit es gar nicht erst zu Rechtsstreitigkeiten kommt und der für Sie drohende Schaden vermieden bzw. maximal reduziert wird.

Gerne stehen wir Ihnen für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles zur Verfügung. Wir freuen uns über Ihren Anruf.