Die Möglichkeit, durch den Widerruf von Immobiliendarlehen eine zinsgünstige Umschuldung zu erreichen, wird voraussichtlich Mitte 2016 enden. Bislang konnten Darlehensverträge mit einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung grundsätzlich unbefristet widerrufen werden. Von diesem Recht machten viele Darlehensnehmer Gebrauch, da ein überwiegend hoher Teil der verwendeten Widerrufsbelehrungen unwirksam war. Auf diese Weise konnte eine faktische Umschuldung zu den aktuell günstigen Zinssätzen realisiert werden.
Dies soll sich Mitte diesen Jahres ändern. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde am 27. Januar 2016 verabschiedet. Voraussichtlich am 21. Juni 2016 soll ...
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