Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen als Hebel für die Rückabwicklung von unattraktiven Darlehen nutzen.
Viele Leidtragende haben es am eigenen Leib erfahren müssen: Die Rückabwicklung einer einmal erworbenen „Schrottimmobilie“ ist mehr als schwierig. Die eigentlich im Fokus stehenden Vertriebler und Verkäufer sind häufig nicht mehr existent oder insolvent, zumindest ohne finanzielle Mittel. Die einzig finanziell gut ausgestatteten Banken haben die Rechtsprechung auf Ihrer Seite bzw. sind nur schwer zu „knacken“. Dementsprechend steigen viele Banken auch auf entsprechende Bitten nach einer Rückabwicklung gar nicht ein, ...
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