Die Möglichkeit, durch den Widerruf von Immobiliendarlehen eine zinsgünstige Umschuldung zu erreichen, wird voraussichtlich Mitte 2016 enden. Bislang konnten Darlehensverträge mit einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung grundsätzlich unbefristet widerrufen werden. Von diesem Recht machten viele Darlehensnehmer Gebrauch, da ein überwiegend hoher Teil der verwendeten Widerrufsbelehrungen unwirksam war. Auf diese Weise konnte eine faktische Umschuldung zu den aktuell günstigen Zinssätzen realisiert werden.
Dies soll sich Mitte diesen Jahres ändern. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde am 27. Januar 2016 verabschiedet. Voraussichtlich am 21. Juni 2016 soll letzter Tag für den Widerruf zwischen 2002 und 2010 geschlossener Verträge mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung sein. Es ist davon auszugehen, dass das von der Regierung geplante Gesetz Bundestag und Bundesrat zügig passieren wird.
Sollten Sie daher noch einen Widerruf Ihrer – in der Regel höher verzinsten – Darlehen in Erwägung ziehen, um von den aktuell günstigen Zinssätzen zu profitieren, ist Eile geboten.
Gerne stehen wir Ihnen für etwaige Rückfragen oder eine unverbindliche Erstberatung zur Verfügung.
AUG
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