Schuldbefreiung durch Insolvenzplan ab 01.07.2014 endlich auch für Verbraucher
Ab dem 01.07.2014 tritt das lang ersehnte neue Insolvenzrecht für Verbraucherin Kraft.
Die schlechte Nachricht vorweg: Eine Restschuldbefreiung bereits nach drei Jahren – statt bislang nach sechs Jahren – ist leider nur möglich, wenn der Schuldner 35 Prozent der Gläubigerforderungen begleichen kann. Zusammen mit den Verfahrenskosten muss er dann insgesamt fast 40 Prozent aufbringen. Für einen Schuldner mit € 200.000 Schulden kommt das Verfahren folglich nur in Betracht, wenn er ca. € 80.000 ...
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