Bekanntermaßen lief am 21. Juni 2016 die Widerrufsfrist für Darlehensnehmer ab, die ihren Darlehensvertrag zwischen dem 1. September 2002 und dem 10. Juni 2010 abgeschlossen haben. Viele Darlehensnehmer haben daher ihre Darlehen fristgerecht widerrufen und (erfolgreich) Rückabwicklung verlangt, insbesondere solche, die bereits getilgt waren und für die eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt wurde.
Die erste gute Nachricht ist: Auch nach dem 10. Juni 2010 abgeschlossene Immobilienkredite können heute noch widerrufen werden, wenn eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung vorliegt. Dies ist bei den Neuverträgen zwar nicht ...
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