Bank haftet für Vermittlerangaben bei „Schrottimmobilien“
Das Kammergericht Berlin hat mit Urteil vom 31.05.2012 zu Lasten der Banken entschieden, die für Schrottimmobilien Finanzierungen ausgereicht haben. Danach muss sich eine Bank, die sich im Zusammenhang mit der Finanzierung einer Eigentumswohnung von ihrem Kunden auf einem ihrer Vordrucke ausdrücklich bestätigen lässt, dass ein persönliches Gespräch mit einem namentlich benannten Vermittler stattgefunden hat, in dem die Finanzierung mit dem im Darlehensangebot enthaltenen Produkt Annuitätendarlehen erläutert worden sei, die Angaben, die dieser Vermittler zu dem ...
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